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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Das wichtigste in Kürze:

 

  • Lektionsdauer: eine Fahrstunde (Lektion) dauert 50min inkl. Schlussgespräch
     

  • Zahlungsfrist Abos: 10 Tage per Einzahlungsschein (weitere Infos unten)
     

  • Fahrtüchtigkeit: Nüchtern kommen (kein Alkohol oder Drogen!)
     

  • Lektion Absagen: Vereinbarte Lektionen mindestens 48 Stunden im Voraus telefonisch abmelden. Absagen innert 48 Stunden oder während Sonn- und Feiertagen werden voll verrechnet.

Volle Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Postanschrift:

Fahrschule Streetstar
Manuela Ernst
Seestrasse 143b
8800 Thalwil

hello@streetstar.ch

079 774 39 20

Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag zwischen dem Fahrschüler und der Fahrschule tritt bei Anmeldung (schriftlich, mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach der bestandenen praktischen Führerprüfung. 


Die Fahrschule Streetstar verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu gewährleisten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.


Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch- didaktischen Kenntnissen durchführen.

Ziel
Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie B oder Kategorie A gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung.

Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 50 Minuten.

Kurzfristige Abmeldungen von Lektionen und Verspätungen
Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus telefonisch (keine Mails, SMS, WhatsApp und dergleichen) abgemeldet werden. Ansonsten wird die Lektion zum vollen Preis einer Einzellektion verrechnet.

 

Kurzfristige Absagen (innert 48 Stunden oder während Sonn- und Feiertagen) werden zum vollen Preis verrechnet. Erscheint ein Fahrschüler zu spät zum Unterricht geht die verlorene Zeit zu Lasten des Fahrschülers.

Versicherung
Fahrschüler sind während des praktischen Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch die Fahrschule Streetstar versichert. An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler einen einmaligen Betrag von CHF 100.00.

Ausschluss des Versicherungsschutzes
Die Versicherung gilt nur für Fahrten, bei welchen die Fahrlehrer der Fahrschule Streetstar anwesend sind und für die Führerprüfung mit dem Experten. Die Versicherung behält sich in den folgenden Fällen jede Gewährleistung vor:

  • Fahren unter Alkohol oder Drogen

  • Medikamentenmissbrauch

  • Übermüdung

Alkohol und Drogen
Die Fahrschule behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum die Lektion zu annullieren und die Lektion zu verrechnen.

Preise
Die Preise sind im Internet veröffentlicht.

Die Fahrschule Streetstar behält sich das Recht von Preisanpassungen vor.

Zahlungsbedingungen
Einzelne Fahrlektionen sind vor oder nach einer Lektion bar zu bezahlen.
Abos sind zahlbar per Einzahlungsschein innert 10 Tagen oder in bar nach der 2. Lektion.
An- und Rückfahrt inkl. Prüfung werden mit 2 Lektionen berechnet.
Sämtliche Fahrstunden müssen bis zur Führerprüfung beglichen sein.

Zahlungsverzug
Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten so wird per Einschreiben eine Zahlungserinnerung zugestellt. Abos werden in Einzellektions-Tarife umgewandelt. Wird auf die Zahlungserinnerung nicht fristgerecht reagiert, werden wir ein Betreibungsverfahren einleiten. Der Verzugszins beträgt 5%.

Gutscheine
Alle Gutscheine sind zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

Kurse
Die Kurse werden in der Regel im Voraus mit Einzahlungsschein einbezahlt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Zahlung spätestens bei Kursbeginn zu leisten. Sollte der Betrag bis Ende des Kurses nicht entrichtet sein, wird keine Kursbestätigung ausgestellt. Vereinbarte Kurse müssen mindestens 5 Arbeitstage vor Kursbeginn abgesagt werden, ansonsten werden wir sie in Rechnung stellen.

Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Streetstar ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.

Gültig ab 1. Oktober 2016, Aktualisiert 17. Juni 2022

Aktualisierungen werden jederzeit vorbehalten

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